
Wenn ein Automatenaufsteller bei Ihnen einen Automaten aufstellt, verdienen Sie mit. Die Frage ist nur, wie. In der Praxis gibt es zwei Modelle: die Umsatzbeteiligung und die feste Standmiete. Beide sind fair, beide haben Vor- und Nachteile. Welches für Sie das bessere ist, hängt vor allem davon ab, wie gut Sie Ihren Standort einschätzen können und wie viel Planbarkeit Ihnen wichtig ist.
Was ist eine Umsatzbeteiligung?
Bei der Umsatzbeteiligung erhalten Sie einen vereinbarten Prozentsatz von dem, was der Automat verkauft. Verkauft der Automat in einem Monat viel, bekommen Sie viel. Verkauft er wenig, bekommen Sie entsprechend weniger.
Vorteile der Umsatzbeteiligung
- Sie profitieren direkt, wenn der Standort gut läuft.
- Es gibt keine Obergrenze: Ein voller Club oder ein gut besuchtes Studio zahlt sich aus.
- Beide Seiten haben dasselbe Interesse, nämlich möglichst viel Umsatz.
Nachteile der Umsatzbeteiligung
- Die monatliche Summe schwankt, etwa saisonal oder in Ferienzeiten.
- In schwachen Monaten fällt die Beteiligung kleiner aus.
Was ist eine feste Standmiete?
Bei der Standmiete zahlt Ihnen der Aufsteller jeden Monat einen festen Betrag für den Platz, unabhängig davon, wie viel der Automat verkauft.
Vorteile der festen Standmiete
- Sie wissen jeden Monat genau, was kommt.
- Keine Schwankungen, keine Rechnerei.
Nachteile der festen Standmiete
- Läuft der Automat sehr gut, profitieren Sie nicht zusätzlich davon.
- Die Höhe der Miete richtet sich nach der Einschätzung des Standorts vor der Aufstellung, ohne echte Verkaufsdaten.
Der Vergleich auf einen Blick
| Umsatzbeteiligung | Feste Standmiete | |
|---|---|---|
| Höhe der Vergütung | schwankt mit dem Umsatz | jeden Monat gleich |
| Chance bei hohem Umsatz | Sie verdienen mit | keine zusätzliche Chance |
| Risiko bei schwachem Monat | geringere Auszahlung | kein Risiko |
| Abrechnung | monatlich nach Verkaufsdaten | monatlicher Festbetrag |
| Passt zu | Standorten mit hoher Frequenz | Standorten mit stabiler, mittlerer Frequenz |
Welches Modell passt zu welchem Standort?
Umsatzbeteiligung lohnt sich besonders für Clubs, Bars, Lounges und gut besuchte Fitnessstudios. Dort ist die Frequenz hoch, und an starken Wochenenden kann der Automat deutlich mehr verkaufen als im Durchschnitt. Wer hier eine Standmiete wählt, verschenkt oft Potenzial.
Eine feste Standmiete passt gut zu Standorten mit gleichmäßiger Nutzung, bei denen Planbarkeit wichtiger ist als die letzte Steigerung, zum Beispiel Hotels mit stabiler Belegung oder Wartebereiche mit konstanter Kundenfrequenz.
Für Firmen gibt es ein drittes Modell: Wenn ein Betrieb den Automaten vor allem als Service für die Mitarbeiter sieht, zum Beispiel einen Kaffeeautomaten, kann der Betrieb die Getränke auch selbst bezahlen und den Mitarbeitern kostenlos oder vergünstigt anbieten. Dann rechnen wir pro Bezug mit der Firma ab, und der Automat wird zum Benefit für das Team.
Unser Tipp: Mit Daten entscheiden
Wenn Sie unsicher sind, starten Sie mit einer Testphase. Unsere Automaten melden jeden Verkauf online. Nach einigen Monaten sehen Sie und wir schwarz auf weiß, was der Standort tatsächlich bringt. Dann lässt sich viel besser entscheiden, ob eine Beteiligung oder eine feste Miete langfristig sinnvoller ist.
Worauf Sie im Vertrag achten sollten
Egal welches Modell Sie wählen: Die Vergütung sollte schriftlich festgehalten sein, inklusive Prozentsatz oder Betrag, Abrechnungszeitraum und Zahlungsweise. Achten Sie außerdem auf Laufzeit, Kündigungsfristen und darauf, wer Strom, Versicherung und Reparaturen trägt. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Automatenaufsteller finden: 10 Fragen vor dem Vertrag.
Häufige Fragen
Kann ich das Modell später wechseln?
In vielen Fällen ja. Nach einer Testphase mit echten Verkaufsdaten passen wir die Vereinbarung gern an, wenn ein anderes Modell besser passt.
Wie hoch ist eine übliche Umsatzbeteiligung?
Das hängt vom Gerät, von der Ware und vom Standort ab. Bei hochwertigen Waren mit hohem Einkaufspreis ist die Marge kleiner als bei Dienstleistungen wie einem Parfüm-Sprühstoß. Den genauen Satz legen wir vor der Aufstellung gemeinsam fest.
Muss ich die Einnahmen versteuern?
Einnahmen aus Beteiligung oder Standmiete sind in der Regel steuerpflichtig. Wie genau, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Wer zahlt den Strom?
Der Strom läuft über Ihren Anschluss. Wir berücksichtigen das in der Vereinbarung, sodass für Sie unterm Strich ein Plus bleibt.
Passt ein Automat zu Ihrem Standort?
Kostenloser Standort-Check vor Ort. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.


