
Wer einen Automaten aufstellen möchte, stellt sich früher oder später die Frage nach der Genehmigung. Die gute Nachricht: Für einen Snack-, Getränke- oder Kaffeeautomaten in einem Betrieb braucht man in den meisten Fällen keine besondere Erlaubnis. Entscheidend ist, wo der Automat steht, was er verkauft und wer ihn betreibt. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Punkte verständlich. Er ersetzt keine Rechtsberatung, denn die Details regeln Bund, Land und Gemeinde zum Teil unterschiedlich.
Darf man Snackautomaten einfach aufstellen?
Grundsätzlich ja. Warenautomaten für Snacks, Getränke oder Kaffee gelten als normales Gewerbe. Eine besondere Konzession wie bei Spielautomaten ist nicht nötig. Wer einen Automaten betreibt, muss aber ein Gewerbe angemeldet haben und braucht die Erlaubnis dessen, dem die Fläche gehört. Steht der Automat auf öffentlichem Grund, also auf dem Gehweg oder einem Platz, kommt eine Genehmigung der Stadt dazu.
Gewerbeanmeldung: Pflicht für den Betreiber
Wer Automaten auf eigene Rechnung betreibt, meldet dafür ein Gewerbe beim Gewerbeamt der Gemeinde an. Das ist meist schnell erledigt und kostet eine überschaubare Gebühr. Wichtig für Standortpartner: Wenn Sie einen Automaten von einem Automatenaufsteller aufstellen lassen, ist der Aufsteller der Betreiber. Er braucht das Gewerbe, nicht Sie. Sie stellen nur den Platz zur Verfügung.
Zustimmung von Eigentümer und Vermieter
Die wichtigste Erlaubnis kommt oft nicht von einer Behörde, sondern vom Eigentümer. Sind Sie Mieter, prüfen Sie Ihren Mietvertrag. Manche Verträge regeln, ob Geräte Dritter aufgestellt oder Wände für eine Montage genutzt werden dürfen. Bei Wandgeräten wie einem Parfümautomaten oder einem E-Zigaretten-Automaten ist die Zustimmung zur Bohrung sinnvoll. Holen Sie die Zustimmung am besten schriftlich ein, dann gibt es später keine Diskussion.
Automat im öffentlichen Raum: Sondernutzung
Steht der Automat ganz oder teilweise auf öffentlichem Grund, etwa auf dem Gehweg vor dem Laden, handelt es sich in der Regel um eine Sondernutzung. Dafür ist eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt oder Gemeinde nötig, meist verbunden mit einer Gebühr. Auch ein Automat an der Hauswand kann betroffen sein, wenn er in den Gehweg hineinragt. Bei größeren Außenautomaten oder Automatenstationen kann zusätzlich das Bauamt mitreden. Fragen Sie in diesen Fällen vorab beim Ordnungsamt nach.
Lebensmittel, Hygiene und Preisangaben
Wer Lebensmittel verkauft, gilt als Lebensmittelunternehmer und muss sich bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung registrieren. Bei verpackten Snacks und Getränken sind die Anforderungen überschaubar: saubere Lagerung, eingehaltene Kühlung, kein abgelaufenes Haltbarkeitsdatum. Bei frischen oder gekühlten Produkten gelten strengere Regeln. Außerdem müssen die Preise am Automaten klar erkennbar sein. All das ist Aufgabe des Betreibers.
Jugendschutz bei Alkohol, Tabak und E-Zigaretten
Besonders streng wird es, wenn der Automat Waren mit Altersgrenze anbietet. Alkohol, Tabak und E-Zigaretten dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Ein solcher Automat ist nur zulässig, wenn technisch sichergestellt ist, dass Minderjährige nichts entnehmen können. Deshalb stellen wir E-Zigaretten-Automaten ausschließlich mit Altersprüfung auf. Mehr dazu im Artikel Zigarettenautomat für Bars und Clubs.
Wer kümmert sich um was?
| Thema | Was nötig ist | Wer sich darum kümmert, wenn wir aufstellen |
|---|---|---|
| Gewerbe | Gewerbeanmeldung des Betreibers | Barbarossa Vending |
| Fläche | Zustimmung von Eigentümer oder Vermieter | Standortpartner |
| Öffentlicher Raum | Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde | gemeinsam, Antrag durch uns |
| Lebensmittel | Registrierung, Hygiene, Preisangaben | Barbarossa Vending |
| Altersware | Technische Altersprüfung | Barbarossa Vending |
| Strom | Steckdose in der Nähe | Standortpartner |
Wenn Sie einen Automaten über uns aufstellen lassen, übernehmen wir also fast alle Formalitäten. Sie klären vorab nur, ob Sie den Platz anbieten dürfen. Wie die Zusammenarbeit im Detail abläuft, lesen Sie im Ratgeber Automat aufstellen lassen und auf der Seite Standortpartner werden.
Häufige Fragen
Brauche ich als Standortpartner eine Genehmigung?
In der Regel nicht. Wenn ein Automatenaufsteller den Automaten betreibt, braucht er das Gewerbe. Sie benötigen nur das Recht, den Platz zur Verfügung zu stellen, also bei Mietflächen die Zustimmung des Vermieters.
Darf ich einen Snackautomaten vor meinem Laden aufstellen?
Auf Ihrem eigenen Grundstück meist ja. Steht der Automat auf dem öffentlichen Gehweg, brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Das Ordnungsamt sagt Ihnen, welche Unterlagen nötig sind.
Wie lange dauert eine Sondernutzungserlaubnis?
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Planen Sie einige Wochen ein und fragen Sie früh nach, bevor der Automat bestellt ist.
Gilt das auch für einen Snackautomaten im Büro?
Steht der Automat in Ihren Räumen und nur für Mitarbeiter, ist der Aufwand minimal. Gewerbe, Hygiene und Abrechnung liegen beim Betreiber, bei uns also bei Barbarossa Vending. Mehr dazu auf der Seite Snackautomat aufstellen lassen.
Passt ein Automat zu Ihrem Standort?
Kostenloser Standort-Check vor Ort. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.


